Jugend

Unsere Jugend ist die Zukunft unseres Sportvereins – deshalb setzen wir alles daran, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu stärken und ihnen einen sicheren, wertschätzenden Raum zu bieten. Ein zentrales Element unserer Arbeit ist unser Jugendschutzkonzept, das klare Richtlinien schafft und dafür sorgt, dass sich Kinder und Jugendliche jederzeit geschützt und unterstützt fühlen.

Durch sportliche Aktivitäten, gemeinsame Erlebnisse und ein starkes Gemeinschaftsgefühl fördern wir nicht nur Bewegung und Teamgeist, sondern auch Selbstbewusstsein, Fairness und soziale Kompetenzen. Wir freuen uns über jedes neue Gesicht und darauf, gemeinsam die nächsten Schritte in eine starke, lebendige Vereinszukunft zu gehen.

Helmut Häusl

Jugendleiter

Adresse: 83364 Neukirchen

Telefonnummer : 0176/32545138

Email: jugendleiter@sv-neukirchen.de

Weitere Dokumente

Verpflichtung auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten

Für Abteilungsleiter

Das Dokument verpflichtet beauftragte Personen eines Vereins zu einem strengen, vertraulichen Umgang mit personenbezogenen und besonders sensiblen Daten, die im Rahmen der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse entstehen. Es regelt die Verantwortung, die Dokumentation sowie den Umgang mit festgestellten relevanten Verurteilungen und betont das Verbot der Vervielfältigung dieser Daten.

Selbstauskunft und Selbstverpflichtung

Für Ehrenamtlich Tätige

Das Dokument „Selbstauskunft und Selbstverpflichtung“ ist Bestandteil des Jugendschutzkonzepts des SV Neukirchen e. V. Ehrenamtlich Tätige versichern darin, dass sie nicht wegen bestimmter schwerer Straftaten – insbesondere im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen – verurteilt wurden und dass gegen sie kein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft. Zudem verpflichten sie sich, den Vorstand unverzüglich zu informieren, falls ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Das Dokument enthält persönliche Angaben sowie eine rechtsverbindliche Erklärung mit Unterschrift.

Abfrage und Archivierung von Führungszeugnissen

Für Abteilungsleiter

Das Dokument dient als Vorlage zur Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse von Mitarbeitenden eines Sportvereins. Es beschreibt ein datenschutzkonformes Verfahren zur Erfassung relevanter Angaben, ohne Kopien der Führungszeugnisse anzufertigen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand gering zu halten und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz zuverlässig umzusetzen. Die regelmäßige Wiedervorlage der Führungszeugnisse sowie Aufbewahrungs- und Löschfristen werden klar geregelt.

Prüfschema Jugendschutzkonzept

Für Alle

Das Dokument beschreibt ein Prüfschema zur Bewertung, ob und in welchem Umfang Maßnahmen des Jugendschutzes – insbesondere die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis (erwFZ) – für Tätigkeiten im Sportverein erforderlich sind. Es führt schrittweise durch die Prüfung des Anwendungsbereichs, die Einschätzung des Gefährdungspotenzials einer Tätigkeit (nach Art, Intensität und Dauer) sowie die abschließende Entscheidung über notwendige Schutzmaßnahmen. Dabei wird zwischen ehren-, neben- und hauptberuflichen Tätigkeiten unterschieden und die Verantwortung des Sportvereins klar definiert.