
Helmut Häusl
Jugendleiter
Adresse: 83364 Neukirchen
Telefonnummer : 0176/32545138
Email: jugendleiter@sv-neukirchen.de
Weitere Dokumente

Verpflichtung auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten
Für Abteilungsleiter
Das Dokument verpflichtet beauftragte Personen eines Vereins zu einem strengen, vertraulichen Umgang mit personenbezogenen und besonders sensiblen Daten, die im Rahmen der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse entstehen. Es regelt die Verantwortung, die Dokumentation sowie den Umgang mit festgestellten relevanten Verurteilungen und betont das Verbot der Vervielfältigung dieser Daten.

Selbstauskunft und Selbstverpflichtung
Für Ehrenamtlich Tätige
Das Dokument „Selbstauskunft und Selbstverpflichtung“ ist Bestandteil des Jugendschutzkonzepts des SV Neukirchen e. V. Ehrenamtlich Tätige versichern darin, dass sie nicht wegen bestimmter schwerer Straftaten – insbesondere im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen – verurteilt wurden und dass gegen sie kein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft. Zudem verpflichten sie sich, den Vorstand unverzüglich zu informieren, falls ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Das Dokument enthält persönliche Angaben sowie eine rechtsverbindliche Erklärung mit Unterschrift.

Abfrage und Archivierung von Führungszeugnissen
Für Abteilungsleiter
Das Dokument dient als Vorlage zur Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse von Mitarbeitenden eines Sportvereins. Es beschreibt ein datenschutzkonformes Verfahren zur Erfassung relevanter Angaben, ohne Kopien der Führungszeugnisse anzufertigen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand gering zu halten und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz zuverlässig umzusetzen. Die regelmäßige Wiedervorlage der Führungszeugnisse sowie Aufbewahrungs- und Löschfristen werden klar geregelt.

Prüfschema Jugendschutzkonzept
Für Alle
Das Dokument beschreibt ein Prüfschema zur Bewertung, ob und in welchem Umfang Maßnahmen des Jugendschutzes – insbesondere die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis (erwFZ) – für Tätigkeiten im Sportverein erforderlich sind. Es führt schrittweise durch die Prüfung des Anwendungsbereichs, die Einschätzung des Gefährdungspotenzials einer Tätigkeit (nach Art, Intensität und Dauer) sowie die abschließende Entscheidung über notwendige Schutzmaßnahmen. Dabei wird zwischen ehren-, neben- und hauptberuflichen Tätigkeiten unterschieden und die Verantwortung des Sportvereins klar definiert.